Was gibt es Neues?
Ralph Giordano
15. Dezember 2011: Mein politisches Testament
Der folgende Artikel unseres Ehrenmitglieds Ralph Giordano wurde am 15. Dezember 2011 im Kölner Stadtanzeiger abgedruckt. Wir veröffentlichen ihn auf unserer Website freundlicher Genehmigung des Autors:
Da mordet sich quasi spazierengehenderweise eine Nazi-Gang mit Hintermännern dreizehn Jahre lang quer durch Deutschland, ohne dass sie und ihr Netzwerk auffällig werden. Als die blutige Strecke und ihre Verzweiflungen dann endlich entdeckt werden, fällt die Bundesrepublik aus allen Wolken ihrer gehüteten Blindheit. Zwei spontane Fragen: Wo, um Himmels willen, waren die V-Leute, die herhalten müssen für die legale Fortexistenz der NPD?
Günter Kunert
10. Dezember 2011: Joyeux Anniversaire, Monsieur Troller!
In einer Zeit, die längst vergangen ist, wie es in der Dreigroschenoper heißt, entdeckten die Deutschen die Welt via Fernsehen. Einer, der den Daheimbleibenden ein Fenster in die Welt öffnete, war Georg Stefan Troller. Seine Berichte aus Paris, wo er auch lebte, waren mehr als bebilderte Reiseempfehlungen. Der Zuschauer erfuhr etwas über Land und Leute, über Politik und Kunst: Troller öffnete ihm nicht bloß geographisch den Horizont. Er, Troller, hat Schule gemacht und aus simplem Landeskundeunterricht spannende Geschichten und ganz nebenbei unser Wissen und unsere Weltsicht erweitert. Er gehörte zu den seltenen Berichterstattern und Autoren, die ihrer Vermittlerrolle mehr als gerecht wurden. Jetzt ist er neunzig Jahre alt geworden, ein biblisches Alter, wie man früher zu sagen pflegte, ein Leben, für das wir, der PEN-Club deutschsprachiger Autoren im Ausland ihm, unserem Mitglied Georg Stefan Troller, eine glückliche und gesunde Fortsetzung wünschen – und wie man gewiss auch in Wien zu sagen pflegte: bis Einhundertzwanzig...
PEN Zentrum deutschsprachiger Autoren im Ausland
8. Dezember 2011: Herzlichen Glückwunsch, Veit Heinichen!
Zum vierten Mal wurde Veit Heinichen für seine Bücher in Italien mit einem Literaturpreis ausgezeichnet. Nach dem „Premio Franco Fedeli“ in Bologna für die drei besten italienischen Kriminalromane des Jahres 2003 und 2004, sowie 2010 in Como dem „Premio Azzeccagarbugli“ für den besten fremdsprachigen Roman, wurde der Autor am Sonntag, 4. Dezember 2011, für seine in viele europäische Sprachen übersetzten Kriminalromane mit dem „Internationalen Preis Triest – Literatur an der Grenze“ erneut ausgezeichnet.
Handlungszentrum seiner Bücher ist Triest als Stadt der Grenze, mysteriös und faszinierend in ihrer Komplexität und Multikulturalität, den internationalen Verstrickungen und Intrigen, die aus ihrer besonderen geopolitischen Lage in Europa resultieren.
Zu den neunzehn Mitgliedern der Jury gehören unter anderen Cristina Benussi, Claudio Magris, Predrag Matvejevič, Boris Pahor, Pietro Spirito, Gianmario Villalta.
Der Preis wird vergeben von der Kulturvereinigung „Altamarea“ unter der Schirmherrschaft der Provinzialregierung Triest, der Handels- und Wirtschaftskammer, mit Förderung der Autonomen Region Friaul Julisch Venetien, dem PEN Club Triest und der Geisteswissenschaftlichen Fakultät der Universität Triest.
Wir gratulieren Ihnen, lieber Veit Heinichen, sehr herzlich zu dieser Auszeichnung!
PEN Zentrum deutschsprachiger Autoren im Ausland
5. Dezember 2011: Neuer Text - Vampire Camps of the Wehrmacht
Vincent C. Frank hat uns seinen englischsprachigen Text über slawische Kinder, die zu unfreiwilligen Blutspendern für Wehrmachts-Soldaten gemacht wurden, zur Verfügung gestellt:
The “Vampire Camps” existed in the final years of WW2 in Eastern Europe: Slavic – not Jewish – children were kept in these camps as living blood reserves to be used in German military hospitals. The blood was given to soldiers and officers of the Wehrmacht. Wounded Waffen-SS probably also received Slavic blood.
The children were taken from the street, some having lost their parents some were stolen from their parents. These children camps are not mentioned in the respective literature nor are they mentioned among the thousands of German camps known.
PEN Zentrum deutschsprachiger Autoren im Ausland
1. Dezember 2011: "The Girl that could not be named Esther" ...
…ist die englische E-book Ausgabe des bereits 1996 erschienenen Buches „Das Mädchen, das nicht Esther heißen durfte“, das 1997 als juristisches Buch des Jahres ausgezeichnet wurde. Die Logik der NS-Bürokratie und auch der Justiz war zwingend: Esther oder Josua waren keine wirklich deutschen Namen, ein deutsches Kind konnte einen
solchen Namen nicht führen, was immer die Eltern sich dabei gedacht haben mochten.
Für Bewohner englischsprachiger Länder mag dies befremdlich klingen, sind sie es doch gewöhnt, ihren Kindern die gewünschten Namen geben zu können. In anderen Ländern wird dies nicht so locker gehandhabt; man besteht dort auf amtlicher Genehmigung der Vornamen. Diese im Grunde eher unschädlichen Vorschriften wurden in Nazi-Deutschland Teil der rassistischen Kampfinstrumente, derer sich sowohl die begeisterten Anhänger des Systems als auch die Bürokratie und das Rechtssystem bedienten.
Eine Veröffentlichung dieses Sachverhalts in einer juristischen Zeitschrift war für Rechtsanwalt Winfried Seibert der Auslöser für die Suche nach dem Mädchen, dass „nicht Esther heißen durfte“: Ein Pfarrer aus dem Ruhrgebiet beantragte 1938 die Eintragung des Namens „Esther“ für seine im August 1938 geborene Tochter. Er stieß auf bürokratischen Widerstand, kämpfte für die Genehmigung dieses Vornamens bis zum Kammergericht in Berlin und verlor ebenso wie ein Hausmeister aus Ostpreußen, der die Familientradition mit dem Vornamen „Cuno Josua“ durchsetzen wollte.
Seibert konzentriert sich im wesentlich auf die Protagonisten dieser Geschichte: Wer war dieser Pfarrer, von dem in der Entscheidung nur als „Pfarrer L. aus W.“ die Rede war? Warum war er so dickköpfig? Wer waren die Standesbeamten die so fanatisch die „Reinheit“ deutscher Namen verteidigten und wie sah es bei dem
Gericht aus, dass dieses Gesetzte anwandte?
Das Buch zeichnet die Lebensgeschichten der drei Richter nach, die beim Kammergericht über den Vornamen „Esther“ entschieden. Sie hatten in ihrer Entscheidung Esther als „verbrecherische Dirne jüdischer Rasse“ bezeichnet, die deutschen Frauen nichts bedeuten könne. Mit dem Vornahmen „Ruth“ allerdings hatten sie keine solchen Probleme und hielten ihn für völlig eingedeutscht, was wohl auch daran liegen mochte, daß die Tochter eines der Richter Ruth hieß.
Die Richter hatten sich eine zudem Sorgen über das Schicksal des Kindes gemacht, das in späteren Jahren als BDM-Mädchen mit dem Namen „Esther“ aufs Schlimmste belastet wäre. Das galt es ihrer Meinung nach zu verhindern.
Dem Pfarrer L. blieb nichts anderes übrig, als den Vornamen „Elisabeth“ anstelle des verbotenen „Esther“ beim Standsamt eintragen zu lassen. Er aber blieb beharrlich und ließ 1946, nach Kriegsende, „Elisabeth“ aus den Personenstandsunterlagen streichen und endlich „Esther“
eintragen.
"The Girl that could not be named Esther", im Oktober beim BrunoMedia Verlag erschienen, kann bei Amazon als E-Book erworben werden, die deutsche Ausgabe ist nur noch antiquarisch erhältlich.
Artikel 36 - 40 von insgesamt 66 | Seite 8 von insgesamt 14