PEN Zentrum deutschsprachiger Autoren im Ausland
1. Dezember 2011: "The Girl that could not be named Esther" ...
…ist die englische E-book Ausgabe des bereits 1996 erschienenen Buches „Das Mädchen, das nicht Esther heißen durfte“, das 1997 als juristisches Buch des Jahres ausgezeichnet wurde. Die Logik der NS-Bürokratie und auch der Justiz war zwingend: Esther oder Josua waren keine wirklich deutschen Namen, ein deutsches Kind konnte einen
solchen Namen nicht führen, was immer die Eltern sich dabei gedacht haben mochten.
Für Bewohner englischsprachiger Länder mag dies befremdlich klingen, sind sie es doch gewöhnt, ihren Kindern die gewünschten Namen geben zu können. In anderen Ländern wird dies nicht so locker gehandhabt; man besteht dort auf amtlicher Genehmigung der Vornamen. Diese im Grunde eher unschädlichen Vorschriften wurden in Nazi-Deutschland Teil der rassistischen Kampfinstrumente, derer sich sowohl die begeisterten Anhänger des Systems als auch die Bürokratie und das Rechtssystem bedienten.
Eine Veröffentlichung dieses Sachverhalts in einer juristischen Zeitschrift war für Rechtsanwalt Winfried Seibert der Auslöser für die Suche nach dem Mädchen, dass „nicht Esther heißen durfte“: Ein Pfarrer aus dem Ruhrgebiet beantragte 1938 die Eintragung des Namens „Esther“ für seine im August 1938 geborene Tochter. Er stieß auf bürokratischen Widerstand, kämpfte für die Genehmigung dieses Vornamens bis zum Kammergericht in Berlin und verlor ebenso wie ein Hausmeister aus Ostpreußen, der die Familientradition mit dem Vornamen „Cuno Josua“ durchsetzen wollte.
Seibert konzentriert sich im wesentlich auf die Protagonisten dieser Geschichte: Wer war dieser Pfarrer, von dem in der Entscheidung nur als „Pfarrer L. aus W.“ die Rede war? Warum war er so dickköpfig? Wer waren die Standesbeamten die so fanatisch die „Reinheit“ deutscher Namen verteidigten und wie sah es bei dem
Gericht aus, dass dieses Gesetzte anwandte?
Das Buch zeichnet die Lebensgeschichten der drei Richter nach, die beim Kammergericht über den Vornamen „Esther“ entschieden. Sie hatten in ihrer Entscheidung Esther als „verbrecherische Dirne jüdischer Rasse“ bezeichnet, die deutschen Frauen nichts bedeuten könne. Mit dem Vornahmen „Ruth“ allerdings hatten sie keine solchen Probleme und hielten ihn für völlig eingedeutscht, was wohl auch daran liegen mochte, daß die Tochter eines der Richter Ruth hieß.
Die Richter hatten sich eine zudem Sorgen über das Schicksal des Kindes gemacht, das in späteren Jahren als BDM-Mädchen mit dem Namen „Esther“ aufs Schlimmste belastet wäre. Das galt es ihrer Meinung nach zu verhindern.
Dem Pfarrer L. blieb nichts anderes übrig, als den Vornamen „Elisabeth“ anstelle des verbotenen „Esther“ beim Standsamt eintragen zu lassen. Er aber blieb beharrlich und ließ 1946, nach Kriegsende, „Elisabeth“ aus den Personenstandsunterlagen streichen und endlich „Esther“
eintragen.
"The Girl that could not be named Esther", im Oktober beim BrunoMedia Verlag erschienen, kann bei Amazon als E-Book erworben werden, die deutsche Ausgabe ist nur noch antiquarisch erhältlich.